In Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland liegt die maximale Gültigkeit einer A1-Bescheinigung bei 24 Monaten. In Staaten mit Sozialversicherungsabkommen wird die maximale Entsendedauer im jeweiligen Abkommen geregelt.
Weitere Details
Wichtig: Auch wenn im Sozialversicherungsabkommen keine Begrenzung angegeben ist, so muss die Entsendung in ihrer Eigenart oder per Vertrag im Voraus zeitlich begrenzt sein, um als solche zu gelten. Diese Regelung gilt auch für Entsendungen in Nicht-EU und Nicht-Abkommenstaaten .
Erklärfilm Mitarbeitende ins Ausland entsenden
Entsenden Sie Mitarbeitende ins Ausland, ergeben sich für Sie als Arbeitgeber viele Fragen: Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert bei einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Welche Kosten können entstehen? Antworten finden Sie in unserem Erklärfilm zum Thema Entsendung.