Kasachstan: Entsendung ins primäre Transitland zwischen China und Europa
Kasachstan ist zu einem immer wichtigeren Handelspartner Deutschlands geworden. Dies ist mit einer wachsenden Zahl von Entsendungen verbunden. Was müssen Arbeitgeber wissen?
Die Wirtschaftsbeziehungen mit der zentralasiatischen Republik wachsen. Es gilt mittlerweile als wichtiges Transitland für den Warentransport zwischen China nach Europa.
2025 rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) mit einem Plus von 5,7 Prozent - trotz erschwerter Rahmenbedingungen, wie z. B. den Ukraine-Krieg oder die Überschwemmungen im Frühjahr 2024.
Das liegt auch daran, dass Geschäftsreisen nach Kasachstan (mehr über das Land finden Sie in unserer Länderübersicht ) seit einigen Jahren einfacher geworden sind.
Was gilt für kurze Geschäftsreisen?
Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen muss z. B. kein Visum beantragt werden (so auch bei touristischen Reisen).
Was gilt für längere Aufenthalte?
Sollen Deutsche (etwa innerhalb eines Projekts) in Kasachstan beschäftigt werden? Dann müssen in der Regel Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beantragt werden. Hierfür müssen die entsprechenden beruflichen Qualifikationen nachgewiesen werden.
Nicht nur die Mitarbeitenden werden unter die Lupe genommen. Auch das Projekt, für das die Beschäftigung geplant ist, wird geprüft: Hier kann gefordert werden, dass zu einem bestimmten Anteil auch lokale Arbeitskräfte eingebunden werden.
Der Grund: Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung von Investitionen profitiert und gleichzeitig die Fachkräfte vor Ort weiterentwickelt werden.
Entsendung als Alternative
Ein anderer Weg, in Kasachstan tätig zu werden, ist die Entsendung von Beschäftigten nach Kasachstan.
In diesem Fall bleiben die Mitarbeitenden bei dem entsendenden Betrieb beschäftigt, werden aber für einen bestimmten Zeitraum für ein anderes Unternehmen tätig.
Dieses andere Unternehmen kann dabei auch eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung des entsendenden Unternehmens sein.
Wichtig: Auch wenn die Entsendeten beim deutschen Unternehmen beschäftigt bleiben, müssen in der Regel vor Ort Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beantragt werden.
Ausnahme: Eine Ausnahme besteht dann, wenn es leitende Angestellte betrifft und das entsendende Unternehmen vollständig in deutschem Besitz ist.
Risiko der ungewollten Betriebsstättengründung
Ein stärkeres und/oder längerfristiges wirtschaftliches Engagement eines Unternehmens in einem anderen Land ist mit dem Risiko verbunden, dass auf diesem Weg eine Betriebsstätte entsteht, die aber nicht beabsichtigt ist.
Folge: Das entsendende Unternehmen würde im Ausland steuerpflichtig werden.
Besonderheit: Betriebsstätte in Kasachstan
In Kasachstan kann eine Betriebsstätte schon entstehen, wenn ein Betrieb dort über einen längeren Zeitraum Dienstleistungen anbietet oder eigene Räumlichkeiten unterhält (§ 220 des kasachischen Steuergesetzes).
Vorsicht ist auch dann geboten, wenn Beschäftigte mit Vertretungsvollmachten längerfristig im Ausland tätig sind. In vielen Fällen wird dies ebenfalls eine Betriebsstätte begründen.
Verschärfte Regelungen in Kasachstan
Deutschland hat mit Kasachstan kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.
Aber: Kasachstan ist dem internationalen Abkommen "MLI" (Multilaterales Instrument) beigetreten, das ausländischen Betrieben Konstrukte erschweren soll, die offensichtlich zur Vermeidung oder Minimierung von unternehmerischen Steuerpflichten dienen.
Hier sind insbesondere 2 Punkte wichtig:
- Zeiten, die Beschäftigte für vermeintlich verschiedene Projekte im Land tätig sind, können durch die kasachischen Behörden zusammengerechnet werden. Hierdurch können Tätigkeitsumfänge entstehen, die aus Sicht der kasachischen Behörden die Gründung einer Betriebstätte annehmen lassen.
- Transaktionen und Strukturen ausländischer Betriebe, welche die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA ) abschöpfen, ohne dass es hierfür angemessene wirtschaftliche Gründe gibt, können Grund dafür sein, dass die kasachischen Behörden die Anerkennung verweigern.
So vermeiden Sie bei einem geplanten unternehmerischen Engagement in Kasachstan steuerliche Risiken:
- Binden Sie frühzeitig lokale Steuerberater:innen ein, damit ungewollte Betriebsstättengründungen vermieden werden und das DBA rechtssicher umgesetzt wird.
- Gestalten Sie Projekte (Inhalt und Zeitumfang) vertraglich ganz genau und grenzen Sie sie voneinander ab.
- Dokumentieren Sie alle Tätigkeiten.
Mehr Infos
Sie möchten mehr über die Entsendung nach Kasachstan wissen? Die umfangreiche Broschüre "Investitionsführer Kasachstan" informiert detailliert über Wirtschaft, wichtige Branchen, Chancen und Risiken.