Ob Urlaub, Krankheit oder andere Gründe: Die Aussetzung einer Tätigkeit während des Entsendezeitraums stellt keine Unterbrechung einer Entsendung dar. Somit verlängert sich die Entsendung nicht um den entsprechenden Zeitraum.
Weitere Details
Im Falle einer längeren Aussetzung der Arbeiten steht es aber den Betroffenen frei, die Entsendung zu beenden.
Wird die notwendige Unterbrechung von mindestens zwei Monaten eingehalten, kann der Arbeitgeber eine erneute Entsendung derselben Person oder einer anderen Person veranlassen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Mehr zum Arbeiten im Ausland finden Sie in unseren Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 463 kB)