Mit der A1 weisen Beschäftigte nach, dass sie bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert sind. Dadurch fallen keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge an.
Weitere Details
Gut zu wissen: Die A1-Bescheinigung gilt für Dienstreisen innerhalb der EU und des EWR sowie in die Schweiz und nach Großbritannien/Nordirland.
Wie beantragen Sie die A1?
Sie als Arbeitgeber stellen den Antrag elektronisch - entweder über eine Entgeltabrechnungssoftware oder über das SV-Meldeportal . Ihr Antrag wird dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelt.
Können Sie nicht nachweisen, dass im Einsatzland eine Sozialversicherungspflicht besteht? Dann greifen für Ihre Beschäftigten grundsätzlich die im Ausland geltenden Rechtsvorschriften ( Territorialitätsprinzip ). Als Arbeitgeber können Sie so z. B. zur zusätzlichen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden.