Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt die sogenannte Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Das bedeutet: Wenn Sie Mitarbeitende in einen EU-Mitgliedstaat entsenden wollen, brauchen sie weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel, denn sie haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt.
Weitere Details
Neben den generellen EU-Bestimmungen gibt es in den einzelnen Mitgliedstaaten spezifische Regelungen vor allem in Hinblick auf die Meldepflicht, die Sie und Ihre Mitarbeitenden im Falle einer Entsendung unbedingt beachten sollten.
Alle wichtigen Infos pro Land finden Sie in unserer Länderübersicht .
Ferner sollten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts im Blick behalten.