Grundsätzlich ist das möglich, wenn Sie dies entsprechend anmelden. Wenden Sie sich an den Sozialversicherungsträger, der die A1-Bescheinigung ausgestellt hat, und beantragen Sie eine Änderung des Zeitraumes.
Grundsätzlich ist das möglich, wenn Sie dies entsprechend anmelden. Wenden Sie sich an den Sozialversicherungsträger, der die A1-Bescheinigung ausgestellt hat, und beantragen Sie eine Änderung des Zeitraumes.