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Eine Entsendung kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ausschließlich für einen Auslandsaufenthalt eingestellt wird.

Weitere Details

Wichtig: Die Voraussetzungen zur Ausstrahlung müssen erfüllt sein. Außerdem muss die Person unmittelbar vor der Entsendung nach deutschem Recht versichert gewesen sein, zum Beispiel im Rahmen einer Beschäftigung in einem deutschen Unternehmen.