Tschechien: neues Portal für Entsendemeldungen
Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Regeln für die Meldung von Entsendeten. Damit vereinfacht Tschechien das Entsendeverfahren. Was genau ist neu?
Es wird digitaler: Wenn Sie als Arbeitgeber Mitarbeitende nach Tschechien entsenden, müssen Sie die Entsendemeldung nun über das neue Registrierungsportal der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde vornehmen.
Wie erfolgt die Meldung?
Als erstes legen Sie als Arbeitgeber ein Benutzerkonto im Portal an. Das Registrierungsportal sowie weitere Infos finden Sie auf der Website der tschechischen staatlichen Aufsichtsbehörde.
Wann muss die Meldung erfolgen?
Spätestens an dem Tag, an dem Arbeitnehmende ihre Tätigkeit in Tschechien aufnehmen, müssen Sie die Entsendung melden.
Welche Vorteile bringt das neue Meldeportal?
- Nur eine Behörde ist zuständig.
- Die Meldung erfordert keine elektronische Signatur.
- Die Meldung ist in 4 Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Polnisch, Tschechisch.
- Die erforderlichen Angaben sind weniger umfangreich als vorher.
Gilt das alte Anmeldeformular noch?
Nein. Das bisherige Anmeldeformular (das Arbeitgeber direkt bei der zuständigen regionalen Abteilung des Arbeitsamtes einreichen mussten) gilt nicht mehr. Wer das Formular dennoch für Neuanmeldungen nutzt, muss mit Sanktionen rechnen.
Ausnahme: Möchten Sie Entsendungen verlängern oder ändern, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen haben? Dann können Sie das Formular weiterhin an das regionale Arbeitsamt übermitteln. Sie können die Änderungen aber auch über das neue Portal melden.
Weitere Infos zu Entsendungen nach Tschechien finden Sie in unserer Länderserie " Tschechische Republik ".