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Damit weiter deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein: So muss der Aufenthalt zum Beispiel von vornherein zeitlich befristet sein, das Entgelt muss in Deutschland abgerechnet werden und die Mitarbeitenden müssen weiterhin durch den inländischen Auftraggeber weisungsgebunden sein.

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Wenn bei einer Entsendung deutsches Sozialversicherungsrecht gilt und die Sozialversicherungspflicht im Ausland entfällt, spricht man von Ausstrahlung.

Erklärfilm Mitarbeitende ins Ausland entsenden

Entsenden Sie Mitarbeitende ins Ausland, ergeben sich für Sie als Arbeitgeber viele Fragen: Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert im Fall einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Welche Kosten können entstehen? Antworten finden Sie in unserem Erklärfilm rund um das Thema Entsendung.

Video: Entsen­dung ins Ausland

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Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert bei einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Und welche Kosten können entstehen? Antworten finden Sie in unserem ausführlichen Video zum Thema Entsendung.