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Das ist abhängig davon, ob es eine Entsendung im steuer- oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist.

Weitere Details

Damit weiter deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein: 

  • Der Aufenthalt muss von vornherein zeitlich befristet sein.
  • Das Entgelt muss in Deutschland abgerechnet werden.
  • Die Mitarbeitenden müssen weiterhin durch den inländischen Auftraggeber weisungsgebunden sein.

Wenn bei einer Entsendung deutsches Sozialversicherungsrecht gilt und die Sozialversicherungspflicht im Ausland entfällt, wird dies Ausstrahlung genannt.

Die Gemeinsamkeiten

Folgende Punkte haben Entsendungen im Steuer- und im Sozialversicherungsrecht gemeinsam:

  • Die Beschäftigten arbeiten im Ausland weiterhin auf Weisung ihres inländischen Arbeitgebers.
  • Die Entsendung ist von vornherein zeitlich begrenzt.

Die Unterschiede

Der wichtigste Unterschied zwischen dem Steuer- und im Sozialversicherungsrecht liegt in der Dauer der Entsendung:

  • Im Sozialversicherungsrecht gilt: Jede Geschäftsreise ist auch eine Entsendung - unabhängig von der Dauer.
  • Im Steuerrecht dagegen gilt eine Geschäftsreise erst ab 3 Monaten als Entsendung.

Mehr Infos

Mehr Infos zum Thema Ausstrahlung finden Sie in unserem Beratungsblatt "Beschäftigung im Ausland". Lesen Sie zum Thema Entsendung auch unseren Artikel Geschäftsreise und Entsendung - wo ist der Unterschied? .

In nur 4 Minuten: Das Wichtigste zum Thema Entsendung

Entsenden Sie Mitarbeitende ins Ausland, haben Arbeitgeber viele Fragen: Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert im Fall einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Welche Kosten können entstehen? 

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Film.

Entsen­dung ins Ausland

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