Fehler beim e-Visum vermeiden: Tipps für ESTA, eTA & Co
Ob die USA, Australien oder auch in Zukunft die EU mit ETIAS - viele Länder setzen auf elektronische Visa-Systeme. Kleine Fehler beim Visumantrag können jedoch eine Entsendung vorzeitig beenden. Wir haben 10 Tipps zusammengestellt, um das zu vermeiden.
Das e-Visum unterscheidet sich vom bekannten Visum nur in seiner Form: Das erste ist digital, das zweite existiert auf Papier. Doch die digitale Version bietet unter anderem 2 große Vorteile:
- Reisende müssen keine Termine für den Visumantrag in einem Konsulat oder einer Botschaft vereinbaren. Stattdessen können sie online den Antrag ausfüllen und genehmigt bekommen.
- Die Wartezeit am Flughafen verkürzt sich. Denn: Mit einem vorab genehmigten Visum müssen Reisende nicht auf ein "Visa on Arrival" (VOA), also Visum bei Einreise, warten.
Der elektronische Antrag
Unterlaufen aber Fehler beim Visumantrag, kann der Fall eintreten, dass Ihre Entsendeten nicht einreisen dürfen.
Wir haben die 10 häufigsten Stolperfallen für Sie zusammengefasst:
- Rechtzeitig kümmern
Elektronische Visa sollten mindestens 72 Stunden vor Abflug beantragt werden. Sollte doch etwas schiefgelaufen sein, haben Sie einen Zeitpuffer, um einen neuen Antrag zu stellen. - Daten korrekt angeben
Prüfen Sie alle Angaben, wie Name, Passnummer (9-stellig) und Reisedaten, auf Richtigkeit.
Tipp: Sind Sie unsicher, ob es ein "O" oder eine "0" ist? In der Reisepassnummer gibt es den Buchstaben "O" nicht, nur die Null. - Daten vollständig angeben
Wer laut Reisepass mehrere Vornamen hat, muss diese auch komplett im e-Visumantrag angeben.
Achtung bei Namensänderung: Bei einem neuen Namen, z. B. nach der Heirat, sollte rechtzeitig ein neuer Reisepass beantragt werden. - Passgültigkeit beachten
In vielen Ländern muss der Reisepass mindestens 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. - Passende Visumskategorie wählen
Achten Sie darauf, dass das elektronische Visum zur Art des Aufenthalts passt. Zum Beispiel können Beschäftigte mit der ESTA-Genehmigung bis zu 90 Tage für eine Geschäftsreise in die USA einreisen. Werden Beschäftigte jedoch länger intern entsandt, brauchen Sie ein Arbeitsvisum.
Tipp: Weitere Infos zu Visa in den USA finden Sie in unserer Länderübersicht . - Status online überprüfen
Überprüfen Sie den Status des e-Visums online. Jedes Land hat dafür seine eigene Internetseite. Für das kanadische e-Visum können Reisende z. B. ihren Status auf der zugehörigen Regierungsplattform online checken. - Gebühren nur über offizielle Seiten bezahlen
Verwenden Sie ausschließlich offizielle Regierungs-Websites für den Visumantrag und die Zahlung. Drittanbieter erheben oft zusätzliche Gebühren und garantieren keine schnellere Bearbeitung. - Visum ausdrucken
Viele Länder bieten ihre Visa noch nicht vollständig digital an. Dann müssen Reisende das e-Visum ausdrucken und mitführen, z. B. bei der Einreise nach Indien. Die türkischen Behörden bieten es zwar elektronisch an, empfehlen Reisenden aber zur Sicherheit auch einen Ausdruck, falls das elektronische System ausfällt.
Tipp: Speichern Sie zusätzlich eine digitale Version der Visa-Bestätigung auf dem Smartphone oder Laptop. - Aktuelle Regelungen im Blick behalten
Die Anforderungen für elektronische Visa können sich ändern. Halten Sie sich über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden. Offizielle Webseiten oder Botschaften bieten aktuelle Infos. Die US-amerikanische Regierung bietet z. B. auf einer Website News zu Visa und Reisepässen an. Die kanadische Regierung informiert über Änderungen ebenfalls auf ihrer Website. - Staatsangehörigkeit korrekt angeben
Die Angaben zur Staatsbürgerschaft müssen im Antrag mit denen im Reisepass übereinstimmen.
Wichtig: Ein deutsches Konsulat stellt den Pass im Ausland aus? Dann müssen Sie oder Ihre Beschäftigten trotzdem Deutschland als "Country of Issue" angeben.
Gut zu wissen: Nicht nur der Visumantrag sollte vor der Entsendung gestellt werden. Auch um die Sozialversicherung im Ausland bei Entsendungen und kurzzeitigen Reisen sollten Sie sich vor Ankunft im Ausland kümmern. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel " Sozialversicherungsabkommen " und unsere FAQ zum Thema " Entsendung ins Ausland absichern ".