Entscheidend ist: In welchem Land wird der überwiegende Teil der Arbeit erledigt? Ist dies der Heimarbeitsplatz, so gilt der Wohnstaat als Beschäftigungsort, auch wenn regelmäßige Tätigkeiten beim Arbeitgeber in einem anderen Land erfolgen.
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Erfolgt dagegen der überwiegende Teil der Tätigkeiten beim Arbeitgeber in Deutschland? Dann gilt die Versicherung nach deutschem Recht.
Tipp: Bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) - finden Sie Fragebögen zur "Gewöhnlichen Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten".