Der jeweils zuständige Träger im Ausland prüft, ob die Voraussetzungen einer Entsendung erfüllt sind und somit eine Einstrahlung des ausländischen Sozialversicherungsrechts bestehen.
Weitere Details
Wichtig: Es ist keine Entsendung, wenn der ausländische Arbeitgeber keine Verleiherlaubnis nach dem deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat.
Wer erteilt die Erlaubnis für eine Arbeitnehmerüberlassung?
Eine solche Erlaubnis erteilt die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, Kiel oder Düsseldorf - abhängig davon, aus welchem Staat die Überlassung erfolgt.
Mehr Infos dazu finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.