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Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, brauchen Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Aufenthaltstitel. Die Erlaubnis, in Deutschland zu arbeiten, hängt von der beruflichen Qualifikation der ausländischen Bewerberinnen und Bewerber sowie von der angebotenen Stelle ab. 

Weitere Details

Für Bewerberinnen und Bewerber ohne akademische Ausbildung gelten erleichterte aufenthaltsrechtliche Bedingungen. Als Arbeitgeber können Sie z. B. die Erteilung des Visums bei der Ausländerbehörde beschleunigen. 

Akademikerinnen und Akademiker können über die Blaue Karte EU einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Eine Voraussetzung ist hierbei unter anderem ein Bruttojahresgehalt oberhalb einer jährlich neu festgesetzten Grenze

Gut zu wissen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert über die Voraussetzungen für den Antrag der Blauen Karte EU.

Was gilt für die Sozialversicherung?

Sie als Arbeitgeber müssen die neuen Mitarbeitenden in Deutschland bei einer Krankenkasse anmelden. Alles Wichtige zur Versicherungspflicht in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen, zu den Meldungen und den Beiträgen finden Sie in unserem  Beratungsblatt Einstellung von neuen Beschäftigten (PDF, 269 kB) .