Aktualisiertes BMAS-Merkblatt für die A1-Bescheinigung - die wichtigsten Änderungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sein Merkblatt zur A1-Bescheinigung aktualisiert. Hier finden Sie die 3 wichtigsten Änderungen.
Die neue Version des Merkblatts für A1-Bescheinigungen vom 16. Juli 2024 ist deutlich übersichtlicher als ihr Vorgänger.
Das BMAS fasst dort für Arbeitgeber die wichtigsten Punkte über die A1-Bescheinigung bei kurzfristigen und kurzzeitigen grenzüberschreitenden Tätigkeiten zusammen.
Das ist wichtig:
- Das BMAS hebt bestehende Rechtsrisiken bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen hervor.
- Eine rechtssichere Auskunft über die Handhabung der A1-Bescheinigung in anderen Mitgliedstaaten ist nicht möglich.
- A1-Bescheinigungen bei kurzfristigen und kurzzeitigen Reisen können Sie grundsätzlich auch nachträglich und rückwirkend beantragen.
Mehr Infos
Weitere Infos zur A1-Bescheinigung finden Sie in unseren FAQ .