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Die neue Version des Merkblatts für A1-Bescheinigungen vom 16. Juli 2024 ist deutlich übersichtlicher als ihr Vorgänger.

Das BMAS fasst dort für Arbeitgeber die wichtigsten Punkte über die A1-Bescheinigung bei kurzfristigen und kurzzeitigen grenzüberschreitenden Tätigkeiten zusammen.

Das ist wichtig:

  • Das BMAS hebt bestehende Rechtsrisiken bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen hervor.
  • Eine rechtssichere Auskunft über die Handhabung der A1-Bescheinigung in anderen Mitgliedstaaten ist nicht möglich.
  • A1-Bescheinigungen bei kurzfristigen und kurzzeitigen Reisen können Sie grundsätzlich auch nachträglich und rückwirkend beantragen.

Mehr Infos

Weitere Infos zur A1-Bescheinigung finden Sie in unseren FAQ .