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In Europa ist es möglich, in 2 Staaten Kindergeld zu erhalten - allerdings nicht jeweils in voller Höhe. Stattdessen gibt es eine Rangfolge: Der höherrangige Staat zahlt sein volles Kindergeld und der nachrangige Staat das eventuelle Differenzkindergeld - also die Differenz zur Höhe seines Kindergeldes.

Weitere Details

Die Rangfolge der Staaten wird in der Verordnung EG 883/2004 geregelt. Der Staaten richtet sich dabei danach, durch was der Anspruch auf Kindergeld ausgelöst wird:

  1. Rang: Beschäftigung
  2. Rang: Rente
  3. Rang: Wohnort

Wann besteht ein Anspruch auf Differenzkindergeld?

Unter diesen Bedingungen kann ein Anspruch auf Differenzkindergeld bestehen:

  • Die beschäftigte Person wurde nach Deutschland entsandt.
  • Sie unterliegt während der Beschäftigung weiter dem Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes.
  • Die Person hat dort einen Anspruch auf Kindergeld.
  • Das Kindergeld im Heimatland ist geringer als der Kindergeldanspruch in Deutschland.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.