In Europa ist es möglich, in 2 Staaten Kindergeld zu erhalten - allerdings nicht jeweils in voller Höhe. Stattdessen gibt es eine Rangfolge: Der höherrangige Staat zahlt sein volles Kindergeld und der nachrangige Staat das eventuelle Differenzkindergeld - also die Differenz zur Höhe seines Kindergeldes.
Weitere Details
Die Rangfolge der Staaten wird in der Verordnung EG 883/2004 geregelt. Der Staaten richtet sich dabei danach, durch was der Anspruch auf Kindergeld ausgelöst wird:
- Rang: Beschäftigung
- Rang: Rente
- Rang: Wohnort
Wann besteht ein Anspruch auf Differenzkindergeld?
Unter diesen Bedingungen kann ein Anspruch auf Differenzkindergeld bestehen:
- Die beschäftigte Person wurde nach Deutschland entsandt.
- Sie unterliegt während der Beschäftigung weiter dem Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes.
- Die Person hat dort einen Anspruch auf Kindergeld.
- Das Kindergeld im Heimatland ist geringer als der Kindergeldanspruch in Deutschland.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.