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Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 6.150 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ist die monatliche Versicherungspflichtgrenze für 2025.

Weitere Details

Ihre freiwillige Versicherung beginnt zum 1. Januar des folgenden Jahres, wenn Ihr Arbeitsentgelt zu diesem Zeitpunkt immer noch über der dann aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt. Da der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze meist zum Jahreswechsel anhebt, kann sie dann etwas höher liegen als heute.

Wenn Sie eine neue Beschäftigung beginnen und direkt regelmäßig mehr als 6.150 Euro monatlich (Wert für 2025) verdienen, können Sie sich sofort freiwillig krankenversichern.

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