Eine Rückkehr von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Zum Beispiel, wenn Sie als Arbeitnehmer:in mehr als 556 Euro, aber maximal 6.150 Euro Arbeitsentgelt pro Monat verdienen.
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Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Diese Entscheidung können Sie nicht mehr rückgängig machen.
Auch wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist ausgeschlossen.