In der Regel brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen. Wenn Sie einen Minijob haben und nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen, brauchen Sie für dieses Einkommen keine Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung zu zahlen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie mehrere Minijobs haben.
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Verdienen Sie mehr, werden Sie beitragspflichtig.
Bei einem Minijob und auch bei einem geringfügigen befristeten Aushilfsjob müssen Sie allerdings anderweitig kranken- und pflegeversichert sein, zum Beispiel familienversichert. Denn über den Minijob selbst sind Sie nicht kranken- und pflegeversichert.