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Kontakt

Wenn Sie einen nahen Angehörigen wie zum Beispiel den Ehepartner, die Eltern oder ein Kind zu Hause pflegen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Seit Januar 2015 haben Sie sogar Anspruch auf die bezahlte Pflegezeit. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

Weitere Details

  1. Bezahlte Pflegezeit von zehn Tagen
  2. Sechsmonatige Pflegezeit
  3. Recht auf Familienpflegezeit

Für Ihre Weiterversicherung ist es wichtig, welche Pflegezeit Sie genau in Anspruch nehmen. Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie unter

Häufige Fragen zur Pflegezeit