You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Informieren Sie Ihre Arbeitgeber über alle Ihre Beschäftigungsverhältnisse. Dazu sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet.

Weitere Details

Wenn Sie mehrere Jobs haben, die 556 Euro im Monat übersteigen, werden Ihre Einnahmen aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet, um Ihren Beitrag zu ermitteln. Nur ein einzelner Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Arbeitgeber berechnen die Beiträge

Jeder Ihrer Arbeitgeber errechnet Ihre Beiträge aufgrund des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens und führt die Beiträge für Sie ab.

Einkommensgrenzen für Beiträge

Es gibt immer eine Höchstgrenze für das Einkommen, auf das Sie Beiträge bezahlen müssen, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Für die Kranken- und die Pflegeversicherung sind das im Jahr 2025 monatlich 5.512,50 Euro. Verdienen Sie mehr, steigt Ihr Beitrag nicht mehr an. Verdienen Sie also aus den Beschäftigungen insgesamt mehr als 5.512,50 Euro, steigt Ihr Beitrag nicht weiter an.