Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich vom Gesetzgeber neu festgesetzt. Sie gibt an, ab welchem Einkommen die Versicherungspflicht für Beschäftigte wegfällt. Es gibt eine allgemeine und eine besondere Versicherungspflichtgrenze.
Weitere Details
Liegen Sie mit Ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze, meldet Ihr Arbeitgeber uns das. Ab dann sind Sie bei uns freiwillig versichert.
Höhe der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze (2025)
- Monatlich: 6.150 Euro
- Jährlich: 73.800 Euro
Besondere Versicherungspflichtgrenze
Die besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze schon privat krankenversichert waren.
Diese besondere Grenze ist niedriger als die allgemeine. Sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem gilt sie für die Betroffenen über den 31. Dezember 2002 hinaus weiter - und zwar zeitlich unbegrenzt. Das ist auch so, wenn Beschäftigte den Arbeitgeber wechseln oder zwischenzeitlich krankenversicherungspflichtig werden.
Höhe der besonderen Versicherungspflichtgrenze (2025)
- Monatlich: 5.512.50 Euro
- Jährlich: 66.150 Euro