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Individuelle Gesundheitsleistungen Als IGeL gelten die ärztlichen Leistungen, die per Gesetz nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die Sie daher in der Praxis selber zahlen müssen. Sie werden Ihnen bei Ihrer Ärztin oder beim Arzt zum Beispiel über Prospekte, Fernsehen oder im persönlichen Gespräch zusätzlich zu den Vertragsleistungen angeboten.
Häufige Fragen

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Als IGeL gelten die ärztlichen Leistungen, die per Gesetz nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die Sie daher in der Praxis selber zahlen müssen. Sie werden Ihnen bei Ihrer Ärztin oder beim Arzt zum Beispiel über Prospekte, Fernsehen oder im persönlichen Gespräch zusätzlich zu den Vertragsleistungen angeboten. Vollständige Antwort

Übernimmt die TK die Kosten für eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)?

Die Kosten für IGeL dürfen wir nicht übernehmen (wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen übrigens auch). Für diese Leistungen erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Privatrechnung, die wir nicht erstatten können. Vollständige Antwort

Übernimmt die TK die Kosten für die Augeninnendruckmessung zur Glaukomfrüherkennung?

Ohne Anhaltspunkte für eine Erkrankung gehören die Glaukom-Früherkennungsuntersuchung oder das Glaukom-Screening zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Dafür dürfen wir keine Kosten übernehmen. Vollständige Antwort

Übernimmt die TK das PSA-Screening?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann den PSA-Test direkt über Ihre TK-Gesundheitskarte abrechnen, wenn bei Ihnen aus ärztlicher Sicht ein Verdacht auf ein Prostatakarzinom vorliegt oder die Untersuchung zur Verlaufskontrolle eines Prostatakarzinoms medizinisch erforderlich ist. Vollständige Antwort

Ich möchte einen Brustultraschall im Rahmen der Krebsfrüherkennung durchführen. Übernimmt die TK die Kosten?

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Untersuchung auf Ihren Wunsch durchführt, berechnet sie oder er die Kosten privat. Eine Kostenbeteiligung ist nicht möglich. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt jedoch feststellt, dass die Untersuchung medizinisch notwendig ist, zum Beispiel zum Ausschluss einer Krankheit, rechnet sie oder er die Kosten über die TK-Gesundheitskarte ab. Vollständige Antwort

Übernimmt die TK die Kosten für die Knochendichtemessung?

Die Knochendichtemessung mithilfe des DXA-Verfahrens (zwei Röntgenaufnahmen mit unterschiedlicher Energie) kann nur in bestimmten Fällen über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Vollständige Antwort

Wer entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen?

Das macht der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ). Er besteht aus unparteiischen Mitgliedern, Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen und sogenannten Leistungserbringern. Dazu gehören Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Therapeut:innen, Hilfsmittelanbieter und viele mehr.Sie alle entscheiden gemeinsam darüber, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als vertragsärztliche Leistung erbracht und damit von den Kassen bezahlt werden dürfen.Leistungen, die von diesem Gremium abgelehnt wurden oder zu denen noch keine Entscheidung gefällt wurde, werden häufig als individuelle Gesundheitsleistungen (bekannt als "IGeL"-Leistungen) angeboten. Vollständige Antwort
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