Ihr Beitrag als Beschäftigte setzt sich aus dem Beitrag zur Krankenversicherung und aus dem Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen. Lesen Sie hier, welche Besonderheiten es bei der Beitragszahlung gibt.
Weitere Details
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung
In 2024 beträgt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 15,8 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent.
Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitrags, also 7,9 Prozent.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung
Für die Pflegeversicherung gilt aktuell ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Sind Sie 23 Jahre alt oder älter und haben noch keine Kinder, kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu.
Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, also 1,7 Prozent. Die andere Hälfte und den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen Sie allein.
Wohnen Sie in Sachsen, übernimmt Ihr Arbeitgeber nur 1,2 Prozent, also weniger als die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung. Warum das so ist, lesen Sie hier.
Beitrag berechnen
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Beitrag leicht errechnen.