Bildungsurlaub: Wer darf ihn nehmen und was müssen Arbeitgeber wissen?
Aktuell wurde ein Yoga-Kurs vom LAG Berlin-Brandenburg als Bildungsurlaub anerkannt. Das nehmen wir zum Anlass für einen allgemeinen Überblick: Was müssen Arbeitgeber in Sachen Bildungsurlaub wissen?
Mit Bildungsurlaub ist im Allgemeinen die kurzzeitige bezahlte Freistellung von Beschäftigten zur politischen oder beruflichen Weiterbildung gemeint.
Allerdings gibt es kein Bundesgesetz, das den Bildungsurlaub einheitlich in allen Bundesländern regelt. Vielmehr sind die Regelungen in den Gesetzen und Verordnungen der einzelnen Länder festgelegt. Daher kann es durchaus regionale Unterschiede geben.
Auch die Bezeichnung kann je nach Bundesland variieren: Mal heißt es Bildungsurlaub, mal Bildungsfreistellung oder auch Bildungszeit.
Mehr zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie in den Linktipps am Ende des Artikels.
Wer darf Bildungsurlaub nehmen?
Ein Recht auf Bildungsurlaub ist in fast allen Bundesländern festgelegt. Lediglich Bayern und Sachsen haben solche Vorschriften nicht.
Insofern können unterschiedliche Personengruppen Bildungsurlaub beantragen. Meist sind dies Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte oder arbeitnehmerähnliche Personen.
Ob ein Anspruch besteht und für wen, regeln die Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Tätigkeitsschwerpunkt der Beschäftigung liegt.
Was wird als Bildungsurlaub anerkannt?
In der Regel werden Maßnahmen als Bildungsurlaub anerkannt, wenn sie der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen.
Teilweise werden sie auch genehmigt, wenn sie der Qualifikation für ein Ehrenamt dienen. Dies ist beispielsweise in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen oder Berlin der Fall.
Es können auch Maßnahmen möglich sein, die der kulturellen Bildung dienen, beispielsweise in Brandenburg.
Es kommt dabei immer auf die Vorgaben des Landesgesetzes und den konkreten Einzelfall an.
Deswegen kann es auch sein, dass Yoga als berufliche Weiterbildung gilt: Das LAG Berlin-Brandenburg hat einen Yogakurs an der Volkshochschule (VHS) als Bildungsurlaub anerkannt.
Dürfen Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
Viele Landesgesetze kennen Obergrenzen, zum Beispiel für kleinere Betriebe: Wenn es nur wenige Mitarbeitende im Betrieb gibt oder schon eine gewisse Anzahl an Bildungsurlaubstagen überschritten wurde, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen.
Dazu drei Beispiele mit den Regelungen der Bundesländer:
Baden-Württemberg
Hier darf der Arbeitgeber die Bewilligung der Bildungszeit aus betrieblichen Gründen verweigern, wenn im Betrieb weniger als zehn Personen beschäftigt sind (Azubis zählen nicht mit). Oder wenn 10 Prozent der jährlichen Gesamt-Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde.
Hessen
Die Freistellung kann abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten einen Bildungsurlaub bewilligt bekommen hat.
Berlin
Arbeitgeber können die Freistellung ablehnen, wenn es zwingende betriebliche Belange gibt oder wenn andere Beschäftigte unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben. Für kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten gilt nochmal eine Sonderregelung.
Wie lange darf ein Bildungsurlaub dauern?
In den meisten Bundesländern darf die bezahlte Freistellung zur Bildung bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres betragen. Dies gilt bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Anspruch verringert sich entsprechend, wenn weniger Tage pro Woche gearbeitet werden. Für Auszubildende gelten teilweise Sonderregelungen.
Gibt es eine Wartezeit?
In vielen Fällen gilt auch eine Wartezeit. Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist also abhängig von der Beschäftigungsdauer der Person.
In den meisten Bundesländern beträgt die Wartezeit sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses. In Baden-Württemberg sind es sogar zwölf Monate.
Was gilt sozialversicherungsrechtlich?
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt ganz normal weiter und führt die Beiträge zur Sozialversicherung vom vollen Arbeitsentgelt ab.
Allerdings übernimmt der Arbeitgeber nicht die Ausgaben für Kursgebühren, Lehrmittel, Fahrten oder Unterkunft.
Linktipps: Wo finde ich weitere Infos?
Eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer mit Infos zu Anspruch, Zweck, Obergrenze, Dauer und Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie bei TK-Lex unter dem Stichwort Bildungsurlaub .
Eine Suchmaschine für Weiterbildungen und Infos zu den einzelnen Bundesländern finden Sie beim Infoweb Weiterbildung.