Mindestvergütung für Azubis steigt 2024 weiter
Bereits seit 2020 gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung ab Ausbildungsbeginn, die jedes Jahr neu festgelegt wird. 2024 steigen die Werte erneut.
Mindestvergütung für neue Ausbildungsverträge
Wenn die Ausbildung in dem Jahr beginnt, beträgt die monatliche Mindestvergütung:
Beginn | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | 4. Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|---|
2024 | 649 Euro | 766 Euro | 876 Euro | 909 Euro |
2023 | 620 Euro | 731,60 Euro | 837 Euro | 868 Euro |
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum reformierten Berufsbildungsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dort finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2020.
Eine Übersicht über die Mindestvergütungen für Azubis der letzten Jahre finden Sie zum Beispiel bei der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer).