Ja. Wer in Deutschland sozialversichert ist und im europäischen Wohnstaat eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer ausländischen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abschließt, kann einen Arbeitgeberzuschuss erhalten.
Weitere Details
Für diese Mitarbeitenden gilt nach dem Sozialversicherungsrecht ( § 257 SGB V ): Sie werden so behandelt, als ob eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer deutschen privaten Krankenversicherung besteht.
Dies gilt innerhalb der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie in der Schweiz.