Der echte Norden hat jetzt die Chance, mit einem modernen Krankenhausgesetz die Weichen erfolgreich für eine bessere medizinische Versorgung zu stellen. Das Gesetz bietet eine Menge Ansatzpunkte für eine intelligente und zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft.

Das drückt sich beispielsweise aus in der Neuausrichtung des Landeskrankenhausausschusses. Das Gremium ist unter anderem für die Aufstellung des Krankenhausplanes zuständig. Insbesondere dass die Kassenärztliche Vereinigung bei sektorenübergreifenden Fragestellungen ein stärkeres Mitentscheidungsrecht erhält, trägt der weiteren Vernetzung und Überwindung von Sektorengrenzen Rechnung. Dies ist ein wichtiger Schritt. Die Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verschwimmen zumindest in einzelnen Leistungsbereichen und starre Abgrenzungen sind eher Ausdruck einer Vergütungslogik denn einer Versorgungsperspektive.

Krankenhäuser sollen für mehr Transparenz sorgen


Mit der Einführung einer Krankenhausaufsicht wird erstmalig die Rechtsaufsicht des Landes ausgestaltet. Damit kann das Land die Einhaltung von Recht und Gesetz überprüfen, indem die Krankenhäuser verpflichtet sind, erforderliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Klingt vielleicht nicht spannend, wird aber die Transparenz für das Land darüber erhöhen, wie es tatsächlich um die Kliniklandschaft bestellt ist. Begrüßenswert wäre es, wenn gerade in diesen Fragen der Landeskrankenhausausschuss einbezogen würde, indem das Ministerium über entsprechende Prüfungen und deren Inhalt dort berichtet.

Der Krankenhausplan soll ferner die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen Krankenhäusern festlegen. Dies ist angebracht, da in verschiedenen medizinischen Disziplinen sich zunehmend die Erkenntnis durchsetzt, dass eine moderne, leistungsfähige Medizin zukünftig in abgestimmten Netzwerkstrukturen zu organisieren ist. Ein Vorbild hierfür könnte das Konzept der neurovaskulären Netzwerke in der Schlaganfallversorgung in Schleswig-Holstein werden.

Es sollte im Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben werden, dass der Krankenhausplan insbesondere Netzwerke von Zentren und Schwerpunkte zur Förderung der Qualität der Versorgung bestimmen kann. Eine rechtliche Verankerung stellt klar, dass eine entsprechende Planungszuständigkeit vorliegt. Damit kann Schleswig-Holstein deutlich machen, dass es als Land in Zukunft dem Thema Netzwerke in der Krankenhausplanung eine noch wichtigere Rolle beimisst.

Wertvolle Mittel werden der Patientenversorgung entzogen


Die Investitionskostenfinanzierung wird auch weiterhin ein heißes Eisen bleiben. Trotz der Anstrengungen der jeweiligen Landesregierungen in den letzten Jahren ist der Investitionsbedarf an den 114 Krankenhausstandorten in Schleswig-Holstein immer noch hoch. Leider bleibt es auch zukünftig lediglich bei einer Teilfinanzierung durch das Land. Diese verstärkt bekanntermaßen bei den Kliniken den Zwang, Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen - die eigentlich zur Deckung ihrer Betriebskosten dienen - für notwendige Investitionen einzusetzen. Letztlich ist das eine Quersubventionierung aus Mitgliedsbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen. Mehr noch: Damit werden der Patientenversorgung wertvolle Mittel entzogen. 

Umso wichtiger wird es sein, wohin die Investitionsmittel fließen. Nicht alles kann an allen Standorten angeboten werden. Konkret heißt das: die Investitionen sollten zukunftsfähig sein. Das gilt zum Beispiel für die Fokussierung bestimmter Leistungen auf wenige Standorte oder für die übergreifende Vernetzung, wie für die Schlaganfallversorgung angedacht.

Mehr Patientensicherheit notwendig


Teilweise ist zu beobachten, dass Patienten vom Rettungsdienst in die nächstgelegene Klinik statt in das geeignetste Krankenhaus eingeliefert werden. Da ist viel Luft nach oben für mehr Patientensicherheit. Inhaltlich würde es deshalb sinnvoll sein, einen Passus in das LKHG aufzunehmen, der in diesen Fällen eine entsprechende Verpflichtung zur unverzüglichen Verlegung von Patienten vorsieht. Entsprechend sollte eine ebenfalls klarstellende Norm auch im Rettungsdienstgesetz verankert werden.

Fazit

Die Landesregierung ist bei allen Hinweisen im Detail mit dem neuen Gesetz auf einem guten Weg. Ich bin gespannt, wie sich die konkrete Umsetzung gestalten wird. Es gibt also in den nächsten Jahren einiges zu tun.