Krankenhausreform - Wir brauchen eine Reform der Reform!
Position aus Schleswig-Holstein
Warum die dringend notwendige Krankenhausreform an einer wichtigen Stelle geschwächt ist und was während des parlamentarischen Verfahrens noch einer Reform des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) bedarf, erläutert Sören Schmidt-Bodenstein in seinem Kommentar.
Nordrhein-Westfalen hat sich bereits vor Jahren auf den Weg begeben, die Krankenhauslandschaft neu zu ordnen - und dabei ziemlich viel richtig gemacht. Am Ende eines intensiven Prozesses stand ein konsentierter Plan, nach welchen Kriterien und Spielregeln Krankenhausplanung zukünftig ablaufen soll.
Das NRW-Modell ist gegenüber den zuerst diskutierten 128 Leistungsgruppen zwar deutlich weniger differenziert, könnte aber ein guter Startpunkt für den Einstieg in die Leistungsgruppen sein, die dann im Anschluss zügig ausgebaut werden sollen. Doch selbst dieses Modell wurde nicht vollständig in die Reform übernommen. Das schwächt die dringend notwendige Reform an einer wichtigen Stelle:
Psychiatrie in Leistungsgruppen mit aufnehmen
Eben jene Leistungsgruppen sind ein Kernelement der Reform. Sie sollen mit einheitlichen Vorgaben dafür sorgen, dass in ganz Deutschland nach einheitlichen Qualitätsvorgaben geplant wird. Dem Grunde nach also eine gute Sache. Allerdings bleibt der Bereich der Psychiatrie auf Bundesebene außen vor. In NRW ist die Psychiatrie immerhin mit vier Leistungsgruppen geordnet. Das ist auch richtig so. Die Reform hat schließlich das Ziel, die Krankenhauslandschaft am Bedarf auszurichten. Das muss für psychiatrische Leistungen ebenso gelten wie für somatische.
Es ist mehr als legitim, dass wir Krankenkassen bei der Krankenhausplanung auf Augenhöhe mitreden wollen.
Krankenhausplanung nur im Einvernehmen mit den Kassen
Ein Punkt, der zwischendurch durchaus im Arbeitsentwurf des Gesetzes stand, fehlt aktuell: das Einverständnis zwischen den Bundesländern und den Krankenkassen für die Planungsentscheidungen. Das ursprüngliche Einvernehmen ist zum Benehmen geschrumpft. Das ist die kleinste Form der Teilhabe am Prozess. Damit hätte die GKV faktisch keine konkrete Möglichkeit zur Einflussnahme auf das Planungsgeschehen - abgesehen von Stellungnahmen, die aber im Zweifelsfall wie Regentropfen vom Südwester abperlen. Aktuell machen die Krankenhausausgaben GKV-weit mit über 90 Milliarden Euro pro Jahr den größten Teil der Leistungsausgaben aus. Für den vorgesehenen Transformationsfonds soll die GKV - also die Beitragszahlenden und deren Arbeitgeber - mit 25 Milliarden Euro einspringen, großzügige Zuschläge sollen weitere hunderte Millionen Euro kosten. Deshalb ist es mehr als legitim, dass wir Krankenkassen bei der Krankenhausplanung in den Ländern auf Augenhöhe mitreden wollen. Dass wir das mit realistischem Zukunftsblick können, haben wir bei allen Projekten des bisherigen Krankenhausstrukturfonds unter Beweis gestellt.
Sektorenübergreifende Einrichtungen am Bedarf orientieren
Kleineren Häusern vorzugsweise im eher ländlich strukturierten und weniger gut mit ambulanten Angeboten ausgestatteten Raum, sollte eine Perspektive gegeben werden. Diese sollten stationäre Basisversorgung verbunden mit pflegerischen Angeboten und auch der Möglichkeit zur hausärztlichen Versorgung eine Lücke füllen, die es auch tatsächlich gibt. Der aktuelle Entwurf sieht aber eine Beschränkung auf Gebiete, die ärztlich unterversorgt sind, nicht mehr vor. Doch gerade das wäre notwendig, um mit diesen Häusern gezielt eine bedarfsorientierte Versorgungslandschaft zu gestalten.
Ob sich da noch etwas im laufenden parlamentarischen Prozess ändern lässt? Möglich ist es, notwendig wäre es auch - hier sind nun die Fraktionen im Bundestag gefragt.