„Beitragsgelder“ zu „Bundesgelder“? - Etikettenschwindel ist der falsche Weg!
Artikel aus Schleswig-Holstein
Ein Kommentar von Sören Schmidt-Bodenstein, Leiter der TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein, zur Einigung von Bund und Ländern zum Transparenzgesetz und zur Ankündigung einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro aufzulegen.
Die Nachricht, dass sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss des Bundesrates zum Transparenzgesetz im Rahmen der Krankenhausreform geeinigt haben, war so nicht zwingend erwartet worden. Jetzt gibt es immerhin Klarheit, dass als einer von mehreren Bausteinen der Revolution das Transparenzportal an den Start gehen kann. Das sich die Menschen mehr Transparenz und vor allem einen verständlichen Überblick über das Leistungsangebot der Kliniken sowie deren Qualität in der Behandlung wünschen, zeigen die Ergebnisse einer Forsa-Umfrage im Auftrag der TK : 76 Prozent der befragten Norddeutschen würden solch ein offizielles Informationsangebot nutzen, um eine Klinik für ihre Behandlung auszuwählen. So weit so gut könnte man meinen. Dann kann es ja weitergehen mit der Revolution und im nächsten Schritt jetzt endlich der Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen" (KHVVG) vorgelegt werden!
Wäre da nicht der Haken mit dem Transformationsfonds, mit dem sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Zustimmung der Länder im Vermittlungsausschuss zum Transparenzgesetz gesichert hat. Aufgelegt werden soll ein Fonds mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro, um den Umbau der Strukturen finanziell abzufedern. Dieser Fonds soll je zur Hälfte von den Ländern und vom Bund finanziert werden. Und was macht man als Bundesgesundheitsminister, wenn der Bundesfinanzminister keine Finanzmittel zur Verfügung stellt? Richtig, man geht den einfachen Weg zur Finanzierung des Bundesanteils und greift auf den Gesundheitsfonds und damit die Beitragsgelder der gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber zurück. Damit sind mal eben die "Beitragsgelder" in "Bundesgelder" umetikettiert worden - so ein Etikettenschwindel ist aber der falsche Weg! Die Beitragszahlenden finanzieren ohnehin schon seit Jahren staatliche Aufgaben, wie etwa bei den Beiträgen für Bezieherinnen und Beziehern von ALG II. Dass der Anteil vom Bund hier nicht kostendeckend ist, hatte die Koalition erkannt und im Ampel-Koalitionsvertrag einen höheren Beitragsanteil angekündigt. Passiert ist an dieser Baustelle bislang aber nichts.
Und wie war das noch mit der vor gar nicht langer Zeit noch geltenden magischen 40%-Hürde an Lohnnebenkosten für Sozialversicherungsbeiträge, die nicht gerissen werden sollte? Schnee von gestern!
Zum Gesamtbild gehört bekanntermaßen zudem, dass die Länder - auch Schleswig-Holstein - es über Jahre versäumt haben ihren Investitionsverpflichtungen im stationären Bereich nachzukommen. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete im August 2023, dass in Schleswig-Holstein im Zeitraum 2014 bis 2021 ein Investitionskostendefizit von über 475 Millionen Euro aufgelaufen ist. Den Beitragszahlenden wäre vielleicht der erneute Griff in ihre Beitragsgelder für die Transformation erspart geblieben.
Umso wichtiger ist es deshalb, dass das Geld auch tatsächlich zur Transformation eingesetzt wird - also ausschließlich für zielgerichtete, zeitgemäße und nachhaltige Strukturen in der Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein.
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Für die bevölkerungsrepräsentative, telefonische Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im November und Dezember 2023 bundesweit insgesamt 1.405 Personen ab 18 Jahre mit anschließender Proportionalisierung der Gesamtergebnisse. Die hier ausgewiesenen Teilergebnisse beziehen sich auf Norddeutschland; also die nördlichen Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, wo 203 Personen befragt wurden.