Studierende aus der EU, dem EWR, der Schweiz oder aus einem Abkommenstaat sind während des Studiums in der Regel über ihren Wohnstaat versichert. Arbeiten sie jedoch in Deutschland, hat dies Folgen für ihre Versicherung.
Weitere Details
Studierende mit Wohnsitz in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensland sind in der Regel über den Wohnstaat versichert. Vorausgesetzt, sie studieren an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
Was gilt sozialversicherungsrechtlich bei einer Beschäftigung?
Sobald sie als Studierende in Deutschland eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, gelten jedoch die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Die Folge: Die betroffene Person muss sich in Deutschland versichern.
Mögliche Ausnahmen
Welche Ausnahmen hierbei gelten, finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (PDF, 270 kB) .