A1-Bescheinigungen für Mitarbeiter nur noch per Online-Antrag
Das müssen Arbeitgeber beachten: Eine A1-Bescheinigung kann für entsandte Mitarbeiter nur noch auf digitalem Weg beantragt werden.
Arbeitgeber müssen die A1-Bescheinigung für Auslandseinsätze ihrer Mitarbeiter innerhalb der EU elektronisch beantragen. Ein Antrag in Papierform ist nicht mehr möglich.
Abrechnungsprogramm oder SV-Meldeportal
Für den Antrag einer A1-Bescheinigung nutzen Arbeitgeber ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal . Die Rückmeldung durch den Sozialversicherungsträger erfolgt ebenfalls auf digitalem Weg.
Ausdruck nicht mehr verpflichtend
Mit der A1-Bescheinigung wird eine doppelte Beitragszahlung sowohl im Heimat- als auch im Entsendeland vermieden. Die Bescheinigung muss seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr ausgedruckt werden. Dank einer Änderung des Sozialgesetzbuchs reicht es aus, wenn der Arbeitgeber das Dokument "der Beschäftigten Person unverzüglich zugänglich macht". Unabhängig davon kann es passieren, dass im Ausland trotzdem ein Ausdruck verlangt wird. Diesen sollten Arbeitnehmer also immer mit sich führen.
FAQ zur A1-Bescheinigung
Alles Wichtige rund um die A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.