Eine Erstattung aus der Umlageversicherung U1 ist nicht an den AU-Daten-Abruf durch den Arbeitgeber gekoppelt. Es erfolgt keine automatische Erstattung. Es bleibt bei dem bestehenden Erstattungsverfahren.
Weitere Details
Weitere Informationen zu Erstattungen aus den Umlagen U1 und U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) finden Sie in unseren FAQ zur Entgeltfortzahlungsversicherung .