Nein, im Rahmen des AU-Daten-Abrufs werden keine Hinweise zur Anrechenbarkeit eventueller Vorerkrankungen übermittelt. Das Vorerkrankungsverfahren bleibt in der aktuellen Form im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen bestehen.
Weitere Details
Datenabruf und Vorerkrankungsanfragen
Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten und Vorerkrankungszeiten abrufen können, finden Sie in unseren FAQ-Sammlungen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistung (DTA EEL) und zum Datenaustausch eAU .
Hinweis zu Vorerkrankungsanfragen
Bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben. Bitte nutzen Sie stattdessen den DTA EEL mit Abgabegrund 41.