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Für privatversicherte Beschäftigte ist derzeit keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgesehen. In diesen Fällen müssen Ihnen Ihre Beschäftigten weiterhin die Krankmeldung in Papierform selbst vorlegen. Gleiches gilt für Privatärzte oder AU-Bescheinigungen aus dem Ausland.

Weitere Details

Arbeitsunfähigkeit bei einem Privatarzt oder im Ausland

Der Abruf der AU-Daten bei der Krankenkasse ist nur für Krankmeldungen möglich, die durch einen Vertragsarzt attestiert wurden.

Wurde die Krankmeldung durch einen Privatarzt oder durch einen Arzt im Ausland ausgestellt, muss die beschäftigte Person Ihnen den Nachweis wie bisher selbst vorlegen.