Hier finden Sie die Aufstellung der Daten, die Arbeitgeber erhalten, wenn sie über den eAU-Datenaustausch Informationen über eine Arbeitsunfähigkeit anfordern.
Weitere Details
Der Arbeitgeber erhält auf seine Abfrage diese Informationen im eAU-Datenaustausch
Informationen, die vom Vertragsarzt (Arztpraxis) übermittelt werden:
- "Arbeitsunfähigkeit seit" (Datum), wenn es um eine Erstbescheinigung geht
- Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Datum)
- Wann die AU festgestellt wurde (Datum)
- Bescheinigungsart: Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung
- Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Berufskrankheit (Angabe ja/nein)
- Dem Durchgangsarzt zugewiesen (Angabe ja/nein)
- Sonstiger Unfall, Unfallfolgen (Angabe ja/nein)
Informationen, die bei einem stationären Aufenthalt (Krankenhaus oder Rehamaßnahme) übermittelt werden:
- Tag der Aufnahme (Datum)
- Voraussichtliche oder tatsächliche Dauer der Aufnahme (Datum)
Informationen, die bei einem teilstationären Aufenthalt (Krankenhaus) übermittelt werden:
- Information, dass ein Nachweis vorliegt ohne Angabe eines Zeitraumes
Informationen, die bei einer ausländischen oder privatärztlichen Bescheinigung übermittelt werden:
- Information, dass ein Nachweis vorliegt ohne Angabe eines Zeitraumes