Hier finden Sie die Aufstellung der Daten, die Arbeitgeber erhalten, wenn sie über den eAU-Datenaustausch Informationen über eine Arbeitsunfähigkeit anfordern.

Weitere Details

Der Arbeitgeber erhält auf seine Abfrage diese Informationen im eAU-Datenaustausch

Informationen, die vom Vertragsarzt (Arztpraxis) übermittelt werden:

  • "Arbeitsunfähigkeit seit" (Datum), wenn es um eine Erstbescheinigung geht
  • Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Datum)
  • Wann die AU festgestellt wurde (Datum)
  • Bescheinigungsart: Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung
  • Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Berufskrankheit (Angabe ja/nein)
  • Dem Durchgangsarzt zugewiesen (Angabe ja/nein)
  • Sonstiger Unfall, Unfallfolgen (Angabe ja/nein)

Informationen, die bei einem stationären Aufenthalt (Krankenhaus) übermittelt werden:

  • Tag der Aufnahme (Datum)
  • Voraussichtliche Dauer der Aufnahme (Datum)