Möglicherweise erfolgte die Anfrage zu früh, oder der angegebene AU-Beginn ist falsch. Schauen Sie deshalb gern nach, ob die angegebenen Daten korrekt waren. Die zur Anfrage passenden AU-Daten übermittelt die TK unaufgefordert, sofern sie innerhalb von 14 Tagen bei ihr eingehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bei fehlenden AU-Daten bitte an Ihren Arbeitnehmer.
Weitere Details
Bekommen Arbeitgeber von der TK die Rückmeldung, dass zum angefragten Zeitpunkt keine passenden AU-Daten - wie eine AU-Bescheinigung, eine eAU oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt - vorliegen, stellt dies eine Zwischennachricht dar. Gehen innerhalb von 14 Tagen passende AU-Daten bei uns ein, übermitteln wir diese ohne erneute Anfrage.
Dabei ist zu beachten, dass die TK nicht alle Arten von AU-Meldedaten für Arbeitgeber bereitstellen kann: Z.B. darf die TK keine privatärztlich attestierten oder im Ausland ausgestellten AU-Bescheinigungen an Arbeitgeber übermitteln.
Tipp: Prüfen Sie, ob die angeforderten Daten korrekt waren.