Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier für gesetzlich versicherte Beschäftigte nicht mehr. Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten stattdessen über das eAU-Verfahren bei der Krankenkasse ab.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier für gesetzlich versicherte Beschäftigte nicht mehr. Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten stattdessen über das eAU-Verfahren bei der Krankenkasse ab.