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Sozialversicherung - FAQ-Sammlungen
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Wie kann ich als Arbeitgeber am Abruf der AU-Daten teilnehmen?
Was muss ich als Arbeitgeber jetzt bei Krankmeldungen tun?
Gibt es die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber weiterhin?
Müssen AU-Bescheinigungen einzeln abgerufen werden oder kann das pauschal erfolgen?
Welchen Zeitraum geben Arbeitgeber in der AU-Datenabfrage an?
AU-Anfrage erfolgt: Wie und wann bekommen Arbeitgeber eine Rückmeldung von der TK?
Welche Informationen erhalten Arbeitgeber über den eAU-Datenaustausch?
Wie ermittelt die TK die AU-Zeiten?
Was machen Arbeitgeber, wenn die Rückmeldung erfolgt, dass keine passenden AU-Daten vorliegen?
Was kann ich als Arbeitgeber tun, wenn ich gar keine Rückmeldung erhalte?
Müssen meine Beschäftigten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform weiter vorlegen?
AU-Datenabruf: Wie ist das Verfahren bei Mehrfachbeschäftigungen?
Wie erfahren Arbeitgeber, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt?
Dürfen Arbeitgeber beim AU-Datenabruf auch Krankheitszeiten für Minijobber abrufen?
Ist die Erstattung aus der U1 an den AU-Datenabruf gekoppelt?
Werden Vorerkrankungszeiten beim AU-Datenabruf direkt mit übermittelt?
Wie erhalten Beschäftigte die eAU bei technischen Störungen in der Arztpraxis?
Was mache ich, wenn meine Meldung im DTA EEL oder eAU als fehlerhaft abgewiesen wurde?
Wo erhalte ich als Arbeitgeber technische Hilfe bei der Nutzung der Software für den Datenaustausch?
Wie ist das Verfahren, wenn erkrankte Beschäftigte privat versichert sind oder bei einem Privatarzt waren?