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Ja, auch für Minijobber dürfen Sie die Krankmeldung bei der zuständigen Krankenkasse abfragen, wenn die Berechtigung zum AU-Daten-Abruf besteht. Ist Ihnen die Krankenkasse bisher nicht bekannt oder ist sie noch nicht in ihrem Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegt, ist dies für die Abfrage jetzt erforderlich.