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Für den Abruf der AU-Daten bei der Krankenkasse muss der "Datenaustausch eAU" eingesetzt werden. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwenden. Sie können die AU-Daten auch über eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal abrufen.

Weitere Details

Weitere Informationen zum AU-Daten-Abruf der Arbeitgeber finden Sie hier: 

Was ist die eAU? Unser Erklärfilm gibt Ihnen einen Überblick über das neue Verfahren

Erklär­film: Die elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU)

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