Für den Abruf der AU-Daten bei der Krankenkasse muss der "Datenaustausch eAU" eingesetzt werden. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwenden. Sie können die AU-Daten auch über eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal abrufen.
Weitere Details
Weitere Informationen zum AU-Daten-Abruf der Arbeitgeber finden Sie hier:
- Eine Zusammenfassung im Artikel " Online-Datenabruf der eAU seit 2023 - das Wichtigste auf einen Blick "
- Verfahrensbeschreibung und Grundsätze auf der Seite des GKV-Spitzenverbands unter "Arbeitgeberverfahren eAU".
Was ist die eAU? Unser Erklärfilm gibt Ihnen einen Überblick über das neue Verfahren