Mit dem Beitragsnachweis teilen Sie der Einzugsstelle die Höhe und Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge, die Umlagebeiträge zur U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage mit.
Weitere Details
Für jeden Abrechnungszeitraum berechnen Sie die Beiträge für Ihre Beschäftigten. Daraus erstellen Sie Beitragsnachweise, die Sie an die zuständige Einzugsstelle übermitteln.
Mit dem Beitragsnachweis teilen Sie Folgendes mit:
- die Höhe und Aufteilung der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge,
- die Beiträge zu den Umlagen der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung (U1 und U2) sowie
- die Insolvenzgeldumlage .