Der Erstattungsanspruch verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie die Beiträge entrichtet haben. Eventuell erhobene Säumniszuschläge oder Mahnkosten kann die TK nicht zurückerstatten.
Der Erstattungsanspruch verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie die Beiträge entrichtet haben. Eventuell erhobene Säumniszuschläge oder Mahnkosten kann die TK nicht zurückerstatten.