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Die Beiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. In unserer Übersicht finden Sie alle Termine auf einen Blick.

Weitere Details

Die Fälligkeiten für 2024 finden Sie in unserem PDF zum Download (Kasten oben). Einen digitalen Kalender mit Exportmöglichkeiten finden Sie bei TK-Lex .

Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der TK eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen.

Fälligkeiten 2024

Beitragsnachweise

Monat

Datum

Januar

25.

Februar

23.

März

22.

April

24.

Mai

27.

Juni

24.

Juli

25.

August

26.

September

24.

Oktober

24.

November

25.

Dezember 

19.

Sozialversicherungsbeiträge

Monat

Datum

Januar

29.

Februar

27.

März

26.

April

26.

Mai

29.

Juni

26.

Juli

29.

August

28.

September

26.

Oktober

28.

November

27.

Dezember 

23.

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.

Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine banküblichen Arbeitstage. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Feiertage gibt, können die Termine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Maßgebend ist hierbei der Sitz der Krankenkasse, im Fall der TK also Hamburg.

Der 24. und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.

Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.