Die Beiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. In unserer Übersicht finden Sie alle Termine auf einen Blick.
Weitere Details
Die Fälligkeiten für 2024 finden Sie in unserem PDF zum Download (Kasten oben). Einen digitalen Kalender mit Exportmöglichkeiten finden Sie bei TK-Lex .
Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der TK eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen.
Fälligkeiten 2024
Monat | Datum |
---|---|
Januar | 25. |
Februar | 23. |
März | 22. |
April | 24. |
Mai | 27. |
Juni | 24. |
Juli | 25. |
August | 26. |
September | 24. |
Oktober | 24. |
November | 25. |
Dezember | 19. |
Monat | Datum |
---|---|
Januar | 29. |
Februar | 27. |
März | 26. |
April | 26. |
Mai | 29. |
Juni | 26. |
Juli | 29. |
August | 28. |
September | 26. |
Oktober | 28. |
November | 27. |
Dezember | 23. |
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.
Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine banküblichen Arbeitstage. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Feiertage gibt, können die Termine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Maßgebend ist hierbei der Sitz der Krankenkasse, im Fall der TK also Hamburg.
Der 24. und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.
Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.