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2025 beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,15 Prozent und entspricht damit wieder dem gesetzlich festgelegten Umlagesatz. 2024 wurde der Umlagesatz per Verordnung auf 0,06 Prozent gesenkt.

Weitere Details

Verordnung 2024

Die "Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 - InsoGeldFestV 2024)" finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel .