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Die Insolvenzgeldumlage wurde für das Jahr 2023 auf 0,06 Prozent gesenkt - 2024 bleibt es dabei. 2022 lag sie noch bei 0,09 Prozent, der eigentliche gesetzlich festgelegte Umlagesatz beträgt 0,15 Prozent.

Weitere Details

Verordnung 2024

Die "Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 - InsoGeldFestV 2024)" finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel .