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Die Regel besagt: Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats vorliegen. Für Sie heißt das: Sie müssen den Beitragsnachweis rechtzeitig übermitteln, spätestens am vorherigen Tag bis 24 Uhr. Die aktuellen Termine finden Sie in unseren Übersichten.

Weitere Details

Was passiert, wenn der Beitragsnachweis nicht rechtzeitig da ist? 

Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld. Sind später Korrekturen notwendig, kann das für beide Seiten zu Mehraufwand führen.

Unser Tipp: Sie haben kein Entgeltabrechnungsprogramm? Nutzen Sie für die Übermittlung von Beitragsnachweisen und Meldungen einfach das SV-Meldeportal .

Was sind Bankarbeitstage?

Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Auch den 24. und den 31. Dezember lassen Sie unberücksichtigt. 

Bitte beachten Sie: Der fünftletzte Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. Die Techniker Krankenkasse hat ihren Sitz in Hamburg. Bankarbeitstage können in den einzelnen Bundesländern aufgrund unterschiedlicher Feiertage abweichen. 

Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter  und in unserer Fälligkeitsübersicht  (PDF zum Download) weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.