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2025 ändert die TK die Beitragssätze für die U1. Der Beitragssatz für die U2 bleibt gleich. Die Umlagesätze für die U1 richten sich nach der Höhe des gewählten Erstattungssatzes.

Weitere Details

Erstattungs- und Umlagesätze für die U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft)
U1ErstattungssatzUmlagesatz ab 01.01.2025Umlagesatz 01.01.2024 bis 31.12.2024Umlagesatz 01.10.2022 bis 31.12.2023Umlagesatz 01.10.2021 bis 30.09.2022Umlagesatz 01.01.2021 bis 30.09.2021Umlagesatz 01.01.2020 bis 31.12.2020
 70 % (Standard)2,4 %2,2 %2,60 %1,60 %2,20 %2,00 %
 50 % (ermäßigt)1,7 %1,6 %1,70 %0,90 %1,40 %1,30 %
 80 % (erhöht)3,6 %3,4 %4,10 %2,60 %3,40 %3,10 %
U2ErstattungssatzUmlagesatz ab 01.01.2025Umlagesatz seit 01.01.2024Umlagesatz 01.10.2022 bis 31.12.2023Umlagesatz 01.10.2021 bis 30.09.2022Umlagesatz 01.01.2021 bis 30.09.2021Umlagesatz 01.01.2020 bis 31.12.2020
 100 %0,44 %0,44 %0,58 %0,65 %0,55 %0,47 %

Die Umlagesätze der vergangenen Jahre finden Sie in unserer  Übersicht .

Optimalen Erstattungssatz U1 ermitteln und Umlagebeitrag U1/U2 berechnen

Wir helfen Ihnen gern, den optimalen Erstattungssatz ( Arbeitshilfe in TK-Lex ) für Ihren Betrieb zu berechnen.

Für die Höhe der Beiträge können Sie den Umlagerechner U1/U2  nutzen.

Sie sind nicht sicher, ob Sie überhaupt umlagepflichtig sind? Mit unserer Arbeitshilfe können Sie dies ermitteln:  Feststellung Umlagepflicht U1 .

Wahlerklärung Umlagesatz

Wenn Sie den Erstattungssatz ändern möchten, nutzen Sie einfach unsere Wahlerklärung - Höhe des Erstattungsanspruchs (PDF, 782 kB) . Bitte beachten Sie, dass der Wechsel des Erstattungssatzes immer nur zum Jahresende bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags möglich ist.

FAQ zur Entgeltfortzahlungsversicherung

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlungsversicherung finden Sie in unseren FAQ.