Kontakt

Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage, obwohl sie nicht als gesetzliche Feiertage gelten. Hintergrund: Es gelten die Regeln der geschäftsfreien Tage der Deutschen Bundesbank - und dort sind Heiligabend und Silvester freie Tage.

Weitere Details

Unabhängig davon können Geldeingänge an diesen Tagen valutiert werden, da einige (auch ausländische) Banken an den genannten Tagen arbeiten. Doch das hat keinen Einfluss auf die festgelegten Fälligkeitstermine .

Bitte beachten Sie: Geldeingänge, die nach den Fälligkeitsterminen valutiert werden, gelten als verspätet. 

Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.