Damit wir Sie als Firmenkunden optimal betreuen können, benötigen wir Ihre aktuellen Firmenstammdaten. Seit dem 1. Juli 2023 gilt: Ihr Arbeitgeberbeitragskonto (Arbeitgeberkonto) legen Sie elektronisch über das Meldeverfahren an, z.B. über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.
Weitere Details
Weitere Arbeitshilfen
Weitere hilfreiche Informationen und Arbeitshilfen finden Arbeitgeber hier:
- Fälligkeitstermine 2025 (PDF, 292 kB) für Beitragsnachweise und SV-Beiträge
- Beratungsblatt Beitragsnachweis (PDF, 129 kB)
- Alles Wichtige zum SV-Meldeportal
- Wie Arbeitgeber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen können
- So können Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern
- Für Arbeitgeber: Anforderung Kontoauszug