Zum 1. Januar eines Jahres ändern sich in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch die Beiträge. Deswegen dürfen Arbeitgeber nicht vergessen, ihren Dauerbeitragsnachweis anzupassen - sofern sie einen eingerichtet haben.
Weitere Details
Reichen Sie den neuen Dauerbeitragsnachweis bitte mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal bis zum ersten Fälligkeitstermin des neuen Jahres bei der TK ein.