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Wenn Sie für einen Arbeitnehmer zu hohe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese auf Antrag zurück.

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Hinweis: Bitte laden Sie das Formular erst herunter und öffnen es dann mit dem Adobe Acrobat Reader. So gehen Sie sicher, dass alle Funktionalitäten des Formulars erhalten bleiben. Bei einer direkten Bearbeitung im Browser (zum Beispiel in Chrome) kann es z. B. dazu kommen, dass Punkt und Komma vertauscht werden und hierdurch die Addition fehlerhaft erfolgt.

Sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihr Arbeitnehmer können beantragen, dass die zu viel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet werden. Den Antrag auf Beitragserstattung müssen Sie schriftlich bei der TK einreichen. Im Regelfall übernimmt die TK dann als Einzugsstelle das Erstattungsverfahren. 

Antrag auf Beitragserstattung - Bitte mit Adobe Acrobat Reader bearbeiten

In einigen Fällen ist für die Erstattung der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung allerdings der Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit zuständig. Die TK leitet Ihren Antrag dann entsprechend weiter.

Informationen und Hinweise zum Formular und zur Beitragserstattung finden Sie im Artikel  Beitragserstattung: Antragsformular für Arbeitgeber .

Gründe für zu hohe Zahlungen

Besonders im Rahmen von Betriebsprüfungen kann sich ergeben, dass Sie Beiträge zu Unrecht entrichtet haben. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter nicht korrekt beurteilt wurde oder wenn Sie ein zu hohes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt haben, auf dessen Grundlage Sie die Beiträge berechnet haben.